Bundesregierung beschließt Gesetzesentwurf zur Neuregelung des Rechtsrahmens für intelligente Verkehrssysteme (IVSG)
Wie das Bundesministerium für Verkehr (BMV) Mitte der vergangenen Woche mitgeteilt hat, hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechtsrahmens für intelligente Verkehrssysteme im Straßenverkehr und deren Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern (IVSG) beschlossen. Der Entwurf regelt u. a. Bereitstellungspflichten von Mobilitätsdaten als Grundlage für eine moderne, vernetzte und nachhaltige Mobilität in Deutschland. Er sieht vor, dass Verkehrsdaten zuverlässig über den Nationalen Zugangspunkt digital bereitgestellt werden.
In der Vorbereitung der Neufassung des IVSG hatte das BMV im August 2025 eine Verbändeanhörung durchgeführt, an der sich auch ITS mobility als größter deutscher ITS-Verband und Interessenvertretung von mehr als 200 Unternehmen und Organisationen mit einer Stellungnahme beteiligt hat.
Unser Mobilitätsnetzwerk befürwortet die Überarbeitung des Intelligente-Verkehrssysteme-Gesetzes (Gesetz über Intelligente Verkehrssysteme im Straßenverkehr und deren Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern, IVSG). Die Überarbeitung verfolgt nicht nur die notwendige Umsetzung der Änderungen der IVS-Richtlinie in nationales Recht, sondern treibt auch die Modernisierung und Vernetzung der Verkehrsinfrastruktur in Deutschland voran. Die geplanten Maßnahmen spiegeln unserer Auffassung nach den dringenden Bedarf wider, Mobilitätsdaten besser aufzubereiten, zentrale Standards zu schaffen und gleichzeitig alle Verkehrsteilnehmer sicherer und effizienter einzubinden.
In die Ausarbeitung unserer Stellungnahme haben wir unsere Mitglieder aktiv eingebunden und danken insbesondere den Kolleg:innen von Ambrosys, Tönnjes und Schleißheimer Soft- und Hardwareentwicklung für die umfangreiche Zuarbeit, mit der wir unsere Reflexion des Gesetzesentwurfs um praxisnahe Sichtweisen ergänzen konnten.
Die Stellungnahme ist im Lobbyregister der Bundesregierung und hier veröffentlicht:
