Bundesrat verabschiedet Verordnung zum autonomen Fahren
Autonom fahrende Busse durften bislang nur im Testbetrieb auf speziellen Strecken sehr langsam fahren. Das ändert sich nun – mit der neuen Verordnung, der der Bundesrat zugestimmt hat. Ab jetzt können Tests im Linienbetrieb starten, im normalen Straßenverkehr – „Level 4“.
„Das autonome Fahren wird unsere Mobilität nachhaltig verändern und bietet enormes Potenzial, beispielsweise bei der Personenbeförderung oder in der Logistik auf der letzten Meile. Dass autonome Fahrzeuge bei uns künftig im normalen Straßenverkehr teilnehmen können, ist weltweit einmalig und war ein enormer Kraftakt. Aber gerade mit diesen detaillierten Erfahrungen bei der Entwicklung des Rechtsrahmens und dessen Umsetzung können wir einen wesentlichen Beitrag für die weitere Arbeit auf internationaler Ebene leisten“, so Volker Wissing.
Die Verordnung regelt im Wesentlichen:
- die Prüfung und das Verfahren für die Erteilung einer Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge mit autonomen Fahrfunktionen
- die Voraussetzungen und das nähere Verfahren zur Genehmigung des festgelegten Betriebsbereichs zum Verkehr eines konkreten Kraftfahrzeuges mit autonomer Fahrfunktion auf öffentlichen Straßen
- ergänzende Regelungen zur Zulassung des Kraftfahrzeugs
- detaillierte Regelungen zu den Pflichten der Beteiligten
- neue Erprobungsregelungen
- Ordnungswidrigkeiten
- in seinem Anhang detailliert die technischen Anforderungen an den Bau, die Beschaffenheit, die Ausrüstung für Kraftfahrzeuge mit autonomen Fahrfunktionen