Rat und Parlament erzielen Einigung über die Einführung intelligenter Verkehrssysteme
Pressemitteilung des Rats der EU vom 8. Juni 2023:
Um den digitalen Wandel und die Schaffung einer intelligenteren Mobilität in der EU zu beschleunigen, haben der Ratsvorsitz und die Vertreter des Europäischen Parlaments eine vorläufige Einigung über die Überarbeitung der Richtlinie über die Einführung intelligenter Verkehrssysteme (IVS) von 2010 erzielt.
Mit der überarbeiteten Richtlinie soll dem technischen Fortschritt, wie beispielsweise der vernetzten und automatisierten Mobilität oder Anwendungen für Mobilität als Dienstleistung, und dem multimodalen Verkehrsangebot Rechnung getragen werden. Außerdem soll die Verfügbarkeit digitaler Daten, die die entsprechenden Dienste unterstützen, beschleunigt und ihre Interoperabilität verbessert werden. Der Vorschlag ist daher ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Verwirklichung des gemeinsamen europäischen Mobilitätsdatenraums.
Mit der heutigen vorläufigen Einigung wird das Bestreben beibehalten, bei der systematischen und harmonisierten Einführung intelligenter Verkehrssysteme voranzukommen, dabei jedoch schrittweise vorzugehen, um dem Kosten-Nutzen-Verhältnis und den Verwaltungskapazitäten in vollem Umfang Rechnung zu tragen.
Die Struktur des Kommissionsvorschlags wird nicht geändert und beruht weiterhin auf dem Rahmencharakter der IVS-Richtlinie und den verschiedenen technischen Interventionsmöglichkeiten im Wege von Durchführungsrechtsakten und delegierten Rechtsakten.
In den Anhängen der Richtlinie sind die erforderlichen Datenarten aufgeführt, so u. a. die Zufahrtsbedingungen für Tunnel und Brücken, Geschwindigkeitsbegrenzungen, Verkehrspläne, dauerhafte Zufahrtsbeschränkungen, Straßensperrungen, Straßenbauarbeiten und befristete Verkehrsmanagementmaßnahmen. Außerdem finden sich dort kritische Dienste, wie z. B. für die Straßenverkehrssicherheit relevante Verkehrsinformationsdienste, die in der gesamten Union bereitgestellt werden sollen.
In der neuen Richtlinie ist daher ein Durchführungsprogramm für mindestens die nächsten fünf Jahre enthalten und ein genauer geografischer Umkreis im Zusammenhang mit dem Straßennetz festgelegt. Die Kommission kann im Wege delegierter Rechtsakte bestimmte Aspekte dieses Durchführungsprogramms ergänzen.
Schließlich werden im Text der politischen Einigung mehrere Bestimmungen des Vorschlags klargestellt und präzisiert, insbesondere in Bezug auf das vorläufige Vorgehen in Notsituationen, den Schutz personenbezogener Daten, die vorrangigen Bereiche für die Einführung und Anwendung von Spezifikationen und Normen sowie die Grundsätze für die Ausarbeitung technischer Spezifikationen auf EU-Ebene.