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Stellungnahme zur Änderung der EU Richtlinie 2010/40/EU

Die Europäische Kommission hat am 14. Dezember 2021 einen Vorschlag zur Änderung der Richtlinie 2010/40/EU (ITS Richtlinie) veröffentlicht. Mit dem 20. März 2022 endete diesen Monat eine öffentliche Konsultation zu diesem Vorschlag, an welcher sich auch der ITS mobility e.V. zusammen mit dem ITS Germany e.V. beteiligt hat.

Der Vorschlag der Europäischen Kommission beinhaltet im Wesentlichen eine Fortschreibung der Richtlinie 2010/40/EU. Neben semantischen Ergänzungen und Klarstellungen beschränken sich die Änderungen auf die Einfügung von Artikeln zur Bereitstellung von Daten (Artikel 6a) und ITS Diensten (Artikel 6b) sowie der Festlegung eines EU-Systems für das Management von Sicherheitsberechtigungsnachweisen von C-ITS-Diensten (Artikel 10a).

Wir begrüßen ausdrücklich die Initiative der Europäischen Kommission, die nicht mehr aktuelle ITS Richtlinie aus dem Jahre 2010 zu überarbeiten und an die Erfordernisse des Klimawandels und der Resilienz anzupassen. Sie bleibt jedoch an vielen Stellen hinter diesen zurück.

Positiv sehen wir die Betonung von Interoperabilität und Rückwärtskompatibilität sowie die Unterstützung von Vertrauen und Sicherheit in dem Vorschlag der Europäischen Kommission. Dieser bietet eine Grundlage für die Konsolidierung der bisher erzielten Fortschritte und ermöglicht der europäischen ITS Industrie und europäischen Technologien, ihre Führungsrolle auf dem Gebiet weiter auszubauen. Um die europäische ITS Industrie weiterhin zur Technologieführerschaft zu befähigen, sollte die Kommission jedoch konkrete Regelungen bezüglich der C-ITS Technologien schaffen.